Seit dem 7. Oktober 2023 ist Israel das Ziel der islamistischen Hamas. Das Auswärtige Amt warnt daher vor Reisen nach Israel und in die palästinensischen Gebiete. Was solltet ihr tun, wenn ihr bereits eine Reise gebucht habt oder vor Ort seid? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert.

Werdet ihr kostenlos ausgeflogen?

Bei staatlichen Rückholaktionen müsst ihr die Kosten für das Ticket selbst bezahlen. Die Fluggesellschaft, die den eigentlich geplanten Flug angeboten hat, muss allerdings den Flugpreis erstatten. Außerdem sollte sie über mögliche Ersatzflüge informieren, falls der ursprünglich geplante Flug storniert wird.

Pauschalreise

Welche Rechte habt ihr, wenn der Veranstalter die Reise in Israel absagt?

Herrschen am Urlaubsort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, beispielsweise bei Terror und kriegerischen Handlungen, die es dem Reiseveranstalter unmöglich machen, die Pauschalreise durchzuführen, darf er die Reise absagen.

Habt ihr bereits eine Anzahlung geleistet oder den vollständigen Reisepreis bezahlt, habt ihr dann Anspruch auf Erstattung. Einen Gutschein könnt, müsst ihr jedoch nicht annehmen. Auch die Umbuchung auf ein anderes Ziel kann eine Lösung sein.

Dürft ihr die Pauschalreise vor der Abreise kostenlos stornieren?

Das ist bei außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe möglich, wenn hierdurch die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein starkes Indiz für solche Umstände. Informiert ihr euren Reiseveranstalter, und verlangt ihr, dass Ihre Reise aufgrund der aktuellen Gegebenheiten vor Ort kostenfrei storniert wird. Ihr habt dann einen Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises.

Reisewarnung
Reisewarnung
© Markus Winkler auf Pixabay

Voraussetzung: Die Reise muss unmittelbar bevorstehen und konkret beeinträchtigt sein. Liegt das Reisedatum erst in der Zukunft, müsst ihr mit dem Reiseveranstalter verhandeln und seid auf dessen Kulanz angewiesen. Storniert ihr nicht vorschnell selbst, es könnten sonst Storno-Kosten auf euch zukommen.

Ihr befindet euch derzeit in Israel und möchtet die Reise abbrechen. Was gilt?

Wird die Reise durch außergewöhnliche Umstände stark beeinträchtigt, könnt ihr den Pauschalreisevertrag kündigen und die Rückreise antreten. Für Reiseleistungen, die ihr aufgrund der frühzeitigen Beendigung des Vertrages nicht mehr nutzen könnt, könnt ihr eine Erstattung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eure Rückreise zu organisieren, sofern diese Bestandteil des Vertrages war. Etwaige Mehrkosten gehen dann zu Lasten des Reiseveranstalters.

Die Heimreise verzögert sich. Welche Rechte gelten?

Müsst ihr länger am Urlaubsort bleiben, als ursprünglich geplant, da aufgrund der außergewöhnlichen Umstände eine Rückreise nicht möglich ist, muss der Veranstalter die Hotelkosten für maximal drei weitere Tage übernehmen.

Individualreise

Grundsätzlich gilt: Individualreisende sind rechtlich schlechter gestellt als Pauschalreisende, selbst im Fall einer Reisewarnung. Kann die gebuchte Leistung erbracht werden, richten sich die Stornobedingungen nach dem konkreten Vertrag.

Was ist mit dem Flug nach Israel?

Wenn die Fluggesellschaft den Flug streicht, habt ihr entweder Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder auf eine anderweitige Beförderung. Wenn euer Flug aufrechterhalten wird, könnt ihr diesen normalerweise nicht kostenlos stornieren, wenn ihr nicht ausdrücklich einen flexiblen und stornierbaren Tarif gewählt haben. Setzt ihr euch mit der Fluggesellschaft in Verbindung, und fragt ihr, ob dennoch ein kostenloses Storno oder eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist.

Könnt ihr eures Hotel kostenfrei stornieren?

Ob Stornogebühren anfallen oder nicht könnt ihr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Auf der sicheren Seite seid ihr, wenn ihr von vorne herein eine stornierbare Buchung gewählt habt.

Falls nicht, solltet ihr das Hotel kontaktieren und fragen, ob ihr den Aufenthalt aus Kulanz auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder kostenfrei stornieren könnt.

Greift eure Reiserücktrittsversicherung?

Die meisten Reiserücktrittsversicherungen decken Kriege, kriegsähnliche Ereignisse und Terrorakte nicht ab. Die Versicherung kommt also nicht für die entstehenden Kosten auf, wenn ihr aufgrund von Krieg oder Terror eure Reise nicht antreten könnt. Prüft ihr die Versicherungsbedingungen. Manche Kreditkarten enthalten ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung. Ob dieser Versicherungsschutz greift, könnt ihr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Kreditkarte entnehmen.

Andere Reiseziele findet ihr in unserem Blog.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Beitragsbild: Freepik / juicy_fish


Interessante Blogbeiträge

Abenteuer Yellowstone: Nicht so nah ans Bi...

USA

Neuigkeiten aus dem Yellowstone Nationalpark und Tipps für den Besuch in der Hochsaison.

Weiterlesen

Allgäu: Herbst-Auszeit bei Haubers Naturre...

Bayern, Yoga

Beim Spaziergang auf dem eigens von Haubers Naturresort im Allgäu angelegten Klimapfad genießen Urlauber den ruhigen Zauber von Wald und Wiesen. © Haubers Naturresort

Weiterlesen

Ausflug in den Himalaya Tempel in Bayern

Freizeittipps von Leser/innen

Ein absoluter Kraftort, den wir sicher bald wieder besuchen werden.

Weiterlesen

Hamburg: Ausflug in die Welt der Blinden.

Hamburg, REPORTAGEN

Mit dem Blindenstock durch die absolute Finsterheit:

Weiterlesen

Interessante Rubriken